Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 (überarbeitete Fassung)
Krieger Detailing | Inhaber: Alexander Krieger | Am Dolmen 25 / Tor 3 | 25494 Borstel-Hohenraden
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§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege, Fahrzeugreinigung, Lackaufbereitung, Polierarbeiten, Versiegelungen und sonstige im Angebot vereinbarte Leistungen zwischen Krieger Detailing (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber).
- Der Auftraggeber kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
- Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften. Unwirksame Einschränkungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Leistungen und Preisen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber und Bestätigung durch den Auftragnehmer oder durch den faktischen Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
- Die Beauftragung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) oder über das Lexware-Kundencenter erfolgen.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Fernabsatz- und Widerrufsvorschriften.
§ 3 Leistungsumfang
- Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das vom Auftragnehmer erstellte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
- Die geschuldete Leistung richtet sich nach dem bei Auftragserteilung und Fahrzeugübergabe für den Auftragnehmer erkennbaren Fahrzeugzustand.
- Eine Fahrzeugaufbereitung garantiert nicht die vollständige Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren, tiefer Kratzer, Flecken, Gerüche oder sonstiger massiver optischer Beeinträchtigungen.
- Das Ergebnis von Lackaufbereitung und Polierarbeiten hängt maßgeblich von Parametern wie Lackzustand, Lackdicke, Vorschäden, Nachlackierungen und der jeweiligen Materialbeschaffenheit ab.
§ 4 Fahrzeugzustand und Mitwirkungspflichten
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unaufgefordert und vor Beginn der Arbeiten auf sämtliche bekannte Vorschäden, Unfallschäden, Smart-Repair-Arbeiten, Folierungen, Lackschutzfolien, bestehende Versiegelungen, empfindliche Materialien sowie Nachrüstungen hinzuweisen.
Besondere Aufklärungspflicht bei frischen Lackierungen: Der Auftraggeber muss zwingend und unaufgefordert darauf hinweisen, falls Anbauteile oder das gesamte Fahrzeug kürzlich lackiert wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn seit der Lackierung weniger als 12 Wochen vergangen sind oder die vollständige Aushärtung des Lacksystems bzw. Klarlacks nicht zweifelsfrei feststeht.
- Auch bekannte, erfolglose Vorbehandlungen oder frühere Aufbereitungs-, Polier- oder Reparaturversuche Dritter sind zwingend mitzuteilen.
- Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 5 Zusatzarbeiten und Schadensvermeidung
- Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
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Zusatzarbeiten bedürfen grundsätzlich der vorherigen (auch mündlichen oder digitalen) Zustimmung des Auftraggebers.
Lediglich unaufschiebbare Notmaßnahmen, die zur Abwehr eines akuten, drohenden und unverhältnismäßig hohen Schadens am Fahrzeug zwingend erforderlich sind, dürfen vom Auftragnehmer auch ohne vorherige Zustimmung im absolut gebotenen Umfang durchgeführt werden.
§ 6 Preise und Vergütung
- Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
- Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise (inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Termine und Leistungszeit
- Leistungszeiträume und Termine ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungszeit angemessen.
§ 8 Fahrzeugübergabe und Annahmeprotokoll
- Das Fahrzeug ist in einem Zustand zu übergeben, der die Erbringung der Dienstleistung ermöglicht. Schlüssel und notwendige Zugangsmittel sind zu übergeben.
- Dokumentation: Bei der Übergabe wird regelmäßig ein Annahmeprotokoll erstellt. Der Zustand, Vorschäden sowie Lackschichtdicken können fotografisch und messtechnisch dokumentiert werden.
- Das Fahrzeug ist nach Fertigstellung zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Bei verspäteter Abholung können Standgebühren berechnet werden.
§ 9 Abnahme und Beanstandungen
- Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt bei der Übergabe an den Auftraggeber.
- Mängel oder Beanstandungen sind möglichst unmittelbar bei der Abnahme, spätestens jedoch unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 10 Polierarbeiten und Lackaufbereitung
- Der Materialabtrag beim Polieren wird auf das technisch erforderliche Maß beschränkt. Nicht jeder Defekt kann ohne das Risiko eines Lackdurchbruchs entfernt werden.
- Bei unbekanntem, nicht messbarem Lackzustand oder nicht mitgeteilten Vorschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine vollständige Defektentfernung.
§ 11 Versiegelungen und spezifische Haftungsausschlüsse
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Maßgeblich für Versiegelungen sind die produktspezifischen Verarbeitungsvorgaben. Herstellerangaben zu Haltbarkeit stellen keine Garantie im Rechtssinne dar.
Spezifischer Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Lacksystemen, Folierungen oder Anbauteilen, die darauf zurückzuführen sind, dass Klarlacke, Lackierungen oder Klebeverbindungen bei der Durchführung der Arbeiten noch nicht vollständig ausgehärtet oder durch Dritte im Vorfeld nicht fachgerecht verarbeitet waren.
Dieser Haftungsausschluss greift insbesondere dann, wenn der Umstand der fehlenden Aushärtung für den Auftragnehmer bei der üblichen fachlichen Sichtprüfung nicht offensichtlich erkennbar war und der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
§ 12 Allgemeine Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für bereits vorhandene, aber verdeckte Schäden oder Materialermüdungen ist ausgeschlossen.
§ 13 Stornierung, Terminabsage und Ausfallpauschale
- Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber abgesagt werden.
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Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 200,00 EUR zu verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ausfällt als die geforderte Pauschale.
§ 14 Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht
- Die Vergütung ist unmittelbar nach Fahrzeugübergabe und Rechnungsstellung fällig.
- Der Auftragnehmer macht bei unbeglichenen Forderungen von seinem gesetzlichen Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) Gebrauch. Das Fahrzeug kann bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden.
§ 15 Subunternehmer und Weitergabe von Daten
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.
Datenweitergabe: Soweit zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt und datenschutzrechtlich befugt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), das Fahrzeug sowie die zwingend damit verbundenen fahrzeugspezifischen Daten (z. B. Kennzeichen, FIN, Daten der Zulassungsbescheinigung) temporär an den jeweiligen Subunternehmer zu übergeben.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
- Der Verbraucher erhält hierzu vor oder spätestens bei Vertragsschluss eine vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in Textform.
Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Widerrufsrecht.
§ 17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (inklusive fahrzeugspezifischer Daten zur Identifikation) erfolgt strikt nach den Vorgaben der DSGVO. Ausführliche Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 18 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Zum Ausdrucken: AGB als PDF.
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